Jedes Jahr im Frühling findet das Tagesseminar «Arbeitsrecht in der Unternehmung» statt. Unter dem Titel «Die Nutzung von Social Media im Arbeitsumfeld» durfte ich dieses Jahr ein Referat dazu beitragen. Nachfolgend findet sich u.a. meine PowerPoint-Präsentation.
Das Seminar wird seit 15 Jahren von RA Thomas Meyer von der Anwaltskanzlei Meyer Wipf organisiert und findet sich online unter www.arbeitsrechtsberatung.ch. Sein Zielpublikum des sind in erster Linie Personalverantwortliche. Durchgeführt wurde es auch in diesem Jahr wieder an vier Terminen, dreimal in Zürich und einmal in Bern. An jedem Termin gab es fünf Referate und es haben je rund 300 Personen teilgenommen.
Ich habe mich auf diese vier Themenblöcke fokussiert:
- eine Einführung Social Media für Personalverantwortliche und gleichzeitig ein Fokus auf ein paar wenige Netzwerke;
- eine rechtliche Beurteilung des Bewerber-Screenings, d.h. die Frage, ob ich als jemand, der Leute einstellen möchte, meine Bewerbenden auf ihre Social Media Aktivitäten hin prüfen darf;
- Vorschlägen, was alles in einem Nutzungsreglement zu Social Media stehen sollte;
- und schliesslich einigen Kündigungsbeispielen, d.h. Situationen deretwegen Arbeitnehmenden das Arbeitsverhältnis gekündigt wurde.
Ich habe mich beim Referat von folgenden Grundsätzen leiten lassen: Erstens sollte die Nutzung von Social Media wohlwollend gefördert werden und zweitens rate ich Personalverantwortlichen grundsätzlich die Social Media Aktivitäten ihrer aktuellen und zukünftigen Mitarbeitenden nicht allzu wichtig zu nehmen.
In Absprache mit dem Tagungsorganisator darf ich hier meine Powerpoint-Präsentation online zur Verfügung stellen. An dieser Stelle herzlichen Dank!
Links zum Thema:
- Nils Güggi, Übersicht: Dieses Online-Verhalten hat Schweizer Arbeitgeber zur Kündigung bewogen, nilsgueggi.com
- Nils Güggi, Nutzungsreglement für E-Mail, Internet und Soziale Medien, nilsgueggi.com (Beitrag unter Lizenz CC BY 2.5)
- Nils Güggi, Bewerber-Screening in Sozialen Netzwerken ist nicht erlaubt, nilsgueggi.com
- www.arbeitsrechtsberatung.ch – inkl. kostenlosem Newsletter zum Arbeitsrecht
- Internet- und E-Mailüberwachung am Arbeitsplatz, ein Leitfaden des EDÖB
Grosszügig, wenn man die eigene Präsi veröffentlichen darf! Aber wieso nicht gleich als PDF? Auch wegen der Barrierefreiheit? Trotzdem vielen Dank!
Da ich für den Vortrag ein Entgelt erhalten habe, war ich jedenfalls erfreut, dass der Organisator überhaupt keine Einwände hatte. Insofern habe ich persönlich ihn als grosszügig empfunden. Auf Slideshare ist die ganze Präsentation meines Wissens auch im Textformat zugänglich. Barrierefreiheit müsste damit gegeben sein, oder? Aber ich gebe zu, diesbezüglich bin ich kein Spezialist.