Homeoffice #27 – Arbeiten und Kinder hüten gleichzeitig geht nicht

Nein, wenn Sie ein Kind, das jünger als vielleicht drei bis vier Jahre ist, zuhause betreuen müssen, dann werden Sie rasch feststellen, dass sie nicht gleichzeitig arbeiten können. Dafür ist das Kind schlicht zu jung und benötigt zu viel Ihrer Aufmerksamkeit. Es funktioniert höchstens für ab und zu mal eine Viertel- oder halbe Stunde. Wer Ihnen etwas anderes erzählen will, liegt meistens falsch.

Es gibt dabei mehrere «Aber»:

Aber wenn sie in der Schule sind: Ja, wenn Ihre Kinder in der Schule oder auch im Kindergarten sind, haben Sie die Wohnung (oder die Zeit, wenn sie ausser Haus arbeiten wollen) für sich und können in Ruhe arbeiten. Damit haben Sie mindestens mal den Morgen und je nach Stundenplan der Kinder auch einen Teil des Nachmittags zur Verfügung. Wenn Sie fürs Mittagessen zuständig sind, dann müssen Sie einfach dafür sorgen, dass nicht grad dann irgendwelche Online-Meetings anstehen. Wenn die Kinder in die Tagesschule gehen oder sonst noch fremdbetreut sind, dann gibt das rasch einen (für Eltern) angenehm luxuriösen Arbeitstag im Homeoffice.

Aber wenn die Kinder älter sind: Ja, wenn Sie ältere Kinder haben, die sich vielleicht mal mehrere Stunden am Stück selber beschäftigen können, dann geht das auch. Vielleicht haben Sie sogar Teenager, für die Sie zwar verantwortlich sind, dies aber eh nur peinlich finden, im Sommer den Tag in der Badi mit Ihnen zu verbringen. Dann liegts an Ihnen: Wollen Sie frei nehmen und biken gehen oder den Tag im Homeoffice verbringen?

Aber wenn die Kinder Mittagspause machen: Ja, wenn ihr Kind noch einen Mittagsschlaf macht oder auch sonst mal für eine Stunde schläft oder eine Pause für sich nach dem Mittag einlegt, kann das je nach Situation eine kurze Möglichkeit für Sie sein, zu arbeiten. Das ist nicht immer optimal, weil sich die Zeit nicht immer zuverlässig organisieren lässt. Es sollte vermutlich nur ausnahmsweise zur Anwendung kommen. Und nur für effiziente, routinierte Angestellte, die finanziell darauf angewiesen sind, auch mal zwischendurch eine Stunde arbeiten zu können. Als Betroffene sollten Sie sich aber die Frage stellen, ob das wirklich sinnvoll ist und als Arbeitgeber müssen Sie ein Auge darauf haben, ob die Zeit wirklich für Resultate gut ist. Wenn es Ihren Angestellten aber dazu dient, kurz ein paar Mails zu bearbeiten, die sonst erst am nächsten Tag beantwortet würden, dient es ja aber auch Ihnen.

Aber wenn Pandemie ist und Kinder und Eltern zuhause bleiben müssen: Dieses letzte «Aber» ist der Pandemiesituation geschuldet. In Coronazeiten kann es sein, dass die Schule geschlossen wird und auf Homeschooling umstellt. Oder dass die Fremdbetreuung plötzlich ausfällt, weil sie selber krank ist, krank sein könnte oder wegen behördlichen Vorgaben (z.B. der COVID-Verordnung) schliessen oder in Quarantäne muss. Dann müssen Sie zuhause zu den Kindern schauen und sollten gleichzeitig arbeiten.

Nicht alle Arbeitgeber akzeptieren diese Situation als Entschuldigung bzw. als ausserordentlichen Urlaubsgrund. Dann müssen Sie wohl ober übel Kompromisse machen. Es wird auf eine Kombination mehrerer Massnahmen hinauslaufen. Die Kinder spielen mal eine Runde draussen alleine, sie machen einen Mittagsschlaf, ihr Partner schaut mal einen Tag lang für die Kinder, vielleicht macht eine Lehrerin auch mal Live-Online-Unterricht oder es muss halt (ausnahmsweise) mal eine Runde Netflix oder Youtube als Kinderhüter herhalten, wenn grad Sie und ihre Partnerin beide gleichzeitig eine dringende Sitzung haben.


Fazit zum Mitnehmen:

  • Die Betreuung ganz kleiner Kinder und Homeoffice verträgt sich nicht.
  • In Notzeiten können Sie eine Ausnahme machen.
  • Je älter die Kinder sind, umso eher verträgt sich Kinderbetreuung und Homeoffice.

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