Schweizer IT-Recht-Links #5

Offenbar gibt es viele Frauen, die ungefragt Penisfotos erhalten – per Mail, Whatsapp, Twitter-Direktnachricht, Facebook oder sonst irgendwelche Arten von Kurznachrichten-Tool.

Der Verein #NetzCourage hat jetzt einen Anzeigengenerator lanciert, den sog. #NetzPicCock, damit können die so belästigten in 60 Sek. einen Strafantrag erstellen.

Das ungefragte Versenden von Penisbildern fällt nämlich unter anderem unter den Pornografie-Tatbestand von Art. 197 Abs. 2 StGB, den man mit einer solchen Anzeige schliesslich auch anzeigt.

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