Am 6. Oktober 2015 hat der EuGH entschieden, dass der Entscheid der EU-Kommission aus dem Jahre 2000, das Safe Harbor Abkommen zu genehmigen, ungültig ist. Damit ist das Safe Harbor Abkommen für die EU nicht mehr gültig. Der Entscheid hat bei vielen EU-Unternehmen Unsicherheit darüber ausgelöst, ob und wie man nun reagieren soll. Und weil die Schweiz ähnliche Regelungen mit den USA getroffen hat, stellt sich die Frage, ob und was das für Folgen für die Schweiz hat. Was müssen Schweizer Unternehmen, die in der EU Daten bearbeiten lassen, jetzt tun? Was müssen Schweizer Unternehmen vorkehren, die in den USA Personendaten bearbeiten lassen? Nachfolgend versuche ich ganz kurz die wichtigsten Materialien und eine Auswahl an Beiträgen dazu aufzulisten.
- Für Juristen grundlegend ist der Entscheid des EuGH im Volltext: Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Rechtssache C-362/14 (Maximillian Schrems / Data Protection Commissioner)
- Wers kürzer mag, dem sei die Medienmitteilung des EuGH empfohlen: Pressemitteilung Nr. 117/15
Das Urteil und die Medienmitteilung dienen aber nur dazu, zu verstehen, warum der EuGH so entschieden hat. Um die Auswirkungen zu verstehen, können folgende Texte helfen (wobei ich eine subjektive Auswahl aus Schweizer Optik mache):
- Für Juristen sehr nützlich ist sicher der wissenschaftliche Beitrag von David Rosenthal und Barbara Kaiser in Jusletter. Dies insbesondere auch, weil Rosenthal ein ausgewiesener und sehr renommierter Experte im Schweizer Datenschutzrecht ist. Der Beitrag ist allerdings hinter einer Bezahlschranke. Schweizer Juristen sind aber mehr oder weniger wohl alle Abonnenten von Jusletter: David Rosenthal / Barbara Kaiser, Datenschutz: Wie weiter mit Datenübermittlungen in die USA?, in: Jusletter 2. November 2015
- Auch für Nichtjuristen geeignet sind die Beiträge, die David Rosenthal für die Hauszeitschrift der Kanzlei, für die er als Konsulent arbeitet, verfasst hat: Datenschutz – das „Safe Harbor“ Urteil des EuGH aus Schweizer Sicht, Homburger Bulletin, 12. Oktober 2015, Data Protection – ECJ Decision on „Safe Harbor“ – The Swiss Perspective, Homburger Bulletin, October 12, 2015, Data Protection – Swiss FDPIC’s 2nd Statement on „Safe Harbor, Homburger Bulletin, October 23, 2015
- Sehr praxisorientiert und meines Erachtens Pflichtlektüre, wenn sich jemand ein Bild von der Situation machen will, sind sicherlich auch die FAQ, die auf der Newssite der Kanzlei Bühlmann Rechtsanwälte zu finden sind: FAQ: Auswirkungen des EuGH-Urteils zum Safe-Harbor-Abkommen (Schweiz & Deutschland)
- Martin Steiger hat die ganze Geschichte in seinem Blog ebenfalls aufgenommen und zusammengefasst. Er geht das Ganze auch etwas kritisch an: Safe Harbor-Urteil: Wie weiter in der Schweiz?
- Pflichtwebsite zu dem Thema ist auch jene des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten, auch wenn seine Statements in dieser Angelegenheit teilweise etwas hilflos wirken. Aber zu finden sind dort auch die ganzen Grundlagendokumente zum Thema: Themenseite des EDÖB zum Safe Harbor Abkommen
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