Safe Harbor – eine Linkauswahl aus Schweizer Optik

Am 6. Oktober 2015 hat der EuGH entschieden, dass der Entscheid der EU-Kommission aus dem Jahre 2000, das Safe Harbor Abkommen zu genehmigen, ungültig ist. Damit ist das Safe Harbor Abkommen für die EU nicht mehr gültig. Der Entscheid hat bei vielen EU-Unternehmen Unsicherheit darüber ausgelöst, ob und wie man nun reagieren soll. Und weil die Schweiz ähnliche Regelungen mit den USA getroffen hat, stellt sich die Frage, ob und was das für Folgen für die Schweiz hat. Was müssen Schweizer Unternehmen, die  in der EU Daten bearbeiten lassen, jetzt tun? Was müssen Schweizer Unternehmen vorkehren, die in den USA Personendaten bearbeiten lassen? Nachfolgend versuche ich ganz kurz die wichtigsten Materialien und eine Auswahl an Beiträgen dazu aufzulisten.

Das Urteil und die Medienmitteilung dienen aber nur dazu, zu verstehen, warum der EuGH so entschieden hat. Um die Auswirkungen zu verstehen, können folgende Texte helfen (wobei ich eine subjektive Auswahl aus Schweizer Optik mache):

 

 

 

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