Die Liste twitternder Schweizer Juristen

In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift plädoyer (2/11, S. 70) hat der Autor und Rechtsanwalt David Vasella (www.davidvasella.ch) den Beitrag „Vom Nutzen sozialer Netzwerke für Anwälte“ publiziert. In seinem Beitrag weist er – darüber habe ich mich sehr gefreut – auch auf eine von mir zusammengestellte Twitter-Liste hin: die Liste twitternder Schweizer Juristen. Ich nehme das zum Anlass, diese Liste kurz vorzustellen.

Twitterer, also Benutzer von Twitter, können „Listen“ erstellen und in dieser Liste andere Twitterer organisieren. Jeder Twitterer kann auf mehreren Listen geführt sein. Wenn man eine Liste anklickt, sind alle Tweets der Twitterer, die sich in dieser Liste befinden, ersichtlich. Eine solche Liste kann auch abonniert werden. Ist die Präsenz auf dieser Liste unerwünscht, kann als Twitterer die Aufnahme in eine solche Liste technisch blockieren, indem man denjenigen, der die Liste kreiert hat, blockiert. Eine andere Möglichkeit ist natürlich, beim Kreierer um Entfernung von der Liste zu bitten.

In der Liste twitternder Schweizer Juristen (http://twitter.com/@Nils_Gueggi/juristen-ch-5) sollen alle Juristinnen und Juristen (auch Jus-Studierende oder solche mit Bachelor-Abschluss) aufgenommen werden, welche die Schweizer Staatsbürgerschaft haben oder in der Schweiz als Juristen tätig sind. Damit erscheinen alle deren Tweets auf dieser Liste.

Mit dem Zusatzdienst paper.li hat man zudem die Möglichkeit, u.a. solche Twitter-Listen automatisch zu Online-Zeitungen zusammenzufügen. Mit der Liste twitternder Schweizer Juristen habe ich eine solche Online-Zeitung erstellt. Sie heisst «Schweizer Juristen twittern» und findet sich online unter http://paper.li/Nils_Gueggi/juristen-ch-5. Diese unmoderierte Zeitung erscheint jeden Mittag um ca. 13.00 Uhr. Sie gibt alle Links, welche die gelisteten Twitterer in den letzten 24 Stunden getweetet haben, wieder. Dadurch, dass sie recht hübsch aufbereitet ist – so werden z.B. die Einleitungssätze der verlinkten Seiten als Teaser verwendet und der Tweet mit dem Link ist auch abrufbar – macht das Lesen der Zeitung auch Lesenden Spass, die Twitter sonst nichts abgewinnen können. Und selbstverständlich kann man auch diese wieder kostenlos als E-Mail abonnieren.

Als Ersteller der Liste und der Zeitung freue ich mich über die Meldung von twitternden Juristinnen und Juristen (am besten via Twitter an @Nils_Gueggi), die noch nicht auf der Liste sind. Dann kann ich diese dort hinzufügen und damit die Liste noch spannender machen.

6 Kommentare

  1. Félicitations pour cette compilation sous forme de revue en ligne.
    Les explications sur sont fonctionnement sont intéressantes, je me demandais en fonction de quels critères mes articles y apparaissaient ou pas. Leur non-intégration ne dépendait pas du contenu, mais plutôt du fait qu’ils ont été mis en ligne plus de 24 heures avant la réalisation du journal.

    1. Das ist korrekt, ja. Man findet aber auch die älteren Ausgaben des Papers online unter der Funktion „Archiv“.

  2. Habe unterdessen im Beitrag die Links auf die Liste und auf das Paper korrigieren müssen. Beide enden neu mit einer -5, d.h. …juristen-ch-5. Zurückzuführen ist das auf einer Anpassung des Links der Liste durch Twitter. Warum Twitter den Link geändert hat, weiss ich aber auch nicht.

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