Heute geht es um einen Entscheid des Bundesgerichts (6B_1282/2019) bezüglich der Verwertung von Dashcam-Aufnahmen. Das Bundesgericht kassiert ein Urteil des Kantonsgerichts Waadt, weil sich das Kantonsgericht auf eine Dashcam-Aufnahme stützte, die das Bundesgericht für persönlichkeitsverletzend erachtet. Und diese Persönlichkeitsverletzung sei im vorliegenden Fall nicht gerechtfertigt.
Weitere Infos:
- Das Urteil 6B_1282/2019 vom 13.11.2020
- Beitrag von Konrad Jeker auf seinem Blog „Strafprozess“